Landesversammlung der JEF Bayern am 26.06.2022 – Resolution 2

Impulse für den künftigen europäischen Arbeitsmarkt – Handlungsempfehlungen (in postpandemischen Zeiten)

Die Europäische Sozialpolitik bewies sich bereits vor der Pandemie als eine der großen Herausforderungen der EU – Politik. Obwohl in Artikel 151 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Zielsetzung einer gemeinsamen Sozialpolitik unmissverständlich u.a. durch die Förderung von Beschäftigung, die Verbesserung und langfristig auch die Angleichung der Lebens – und Arbeitsbedingungen, einem angemessenen sozialen Schutz sowie die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials und die Bekämpfung von Ausgrenzungen verankert wurde, veranschaulicht die vorherrschende Realität das noch abzurufende Potenzial in diesem breiten Politikfeld. Externe Schocks wie die Pandemie verdeutlichen den Nachholbedarf und den damit verbundenen Reformstau.

 

Die Jugendarbeitslosigkeit hat besonders am Anfang der 2010er Jahre wie kein weiteres Thema ein Nord-Süd-Gefälle innerhalb der EU offenbart. Dabei gelang es bis zum Ende des Jahrzehnts eine relative Minderung der gesamteuropäischen Jugendarbeitslosigkeit zu erzielen. Erst mit dem Eintritt der Pandemie wurde die Entwicklung gebrochen.

 

Wir als JEF Bayern möchten den nachfolgenden Forderungskatalog ls Impuls für die künftigen sozialpolitischen Herausforderungen vorlegen:

  1. Die Einführung eines nach Lebenshaltungskosten gewichteten Mindestlohnes zur Sicherung von Mindeststandards für Arbeitnehmer:innen;
  2. Die Ausweitung des Mobilitätsangebots – analog zu den verkehrspolitischen Bemühungen – in Form eines Arbeitstickets für EU-Pendler:innen;
  3. Die Verhinderung des Lohndumpings: eine fortlaufende europabehördliche Überprüfung ist dafür unabdingbar. Gleichgewichtete Bezahlung für gleiche Arbeit muss an jedem Ort der Union das Ziel sein; es soll zudem sichergestellt werden, dass es auf dem Arbeitsmarkt innerhalb der EU zu keiner Diskriminierung bei der Lohnzahlung kommt.
  4. Gemeinsam zu erarbeitende Mindeststandards auf dem Gebiet d er individuellen Arbeitssicherheit inklusive einer allgemeinen Aufklärungspflicht der Arbeitgeber; dazu gehören unter anderem Krankenversicherung, Sozial- und Unfallversicherung, Arbeitsschutzrecht wie sie auch schon im europäischen Arbeitsrecht angelegt sind.

 

Quelle: Eurostat 2021

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