Mit der Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahren hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2022 erstmal für eine Europawahl den Weg für minderjährige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger frei gemacht sich an den europaweiten Wahlen zum Europäischen Parlament ab 2024 zu beteiligen. Wir als Junge Europäische Föderalist:innen Bayern haben seinerzeit den Schritt aus diversen Gründen begrüßt und gleichzeitig ein kohärentes und harmonisiertes Europäisches Wahlrecht gefordert. Daran halten wir weiterhin fest und möchten nun unabhängig des Wahlausgangs der nun erfolgten Europawahlen 2024 unsere Forderungen bezugnehmend auf die isolierte Entscheidung der Senkung des Wahlalters nachfolgend erweitern und bündeln:

  • In den Mitgliedstaaten Belgien, Malta, Österreich und Deutschland lag das Mindestwahlalter (aktives Wahlrecht) bei den nun erfolgten Europawahlen 2024 bei 16, in Griechenland bei 17 Jahren. In allen anderen 22 Mitgliedstaaten beläuft sich das aktive Wahlrecht auf ab 18 Jahren.
  • Das passive Wahlrecht für die Wahl des europäischen Parlaments, sprich das Recht sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen zu lassen, variiert ebenfalls. Hier liegt die Spanne der Mindestalter bei allen Mitgliedstaaten zwischen 18 und 25 Jahren. Während 14 Mitgliedstaaten das Mindestalter beim passiven Wahlrecht auf 18 Jahren ansetzen, liegt in den 13 weiteren Mitgliedstaaten das Mindestalter zwischen 21 und 25 Jahren.

Wir als JEF Bayern fordern die Harmonisierung und somit ein kohärentes europäisches aktives (ab 16 Jahren) und passives Wahlrecht (ab 18 Jahren) für kommende Europawahlen. Den derzeitigen Flickenteppich möchten wir in Anlehnung an die kongruenten Empfehlungen des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2023 überwinden. Eine Kompetenzverschiebung für den Bereich des europäischen Wahlrechts (und somit exklusiv für die Wahlen zum Europäischen Parlament) ist ein notwendiger Schlüssel für den Erfolg der obigen Maßnahme.

  • Neben den Regelungen zum aktiven und passiven Wahlrecht sehen wir eine parallele Verknüpfung des Aspektes der europapolitischen Bildungsarbeit als zentralen Baustein im Themenkomplex des Wahlrechts an. So hoch die Freude bei der Wahlaltersenkung in den vereinzelten Regionen Europas war, umso wichtiger wird es nun sein die jungen Menschen in ihrer politischen Bewusstseinsentwicklung als auch ihrer politischen Mündigkeit zu fördern.

Wir als JEF Bayern fordern ein Maßnahmenpaket zur europapolitischen Bildung unabhängig von künftigen Entscheidungen von Alterssenkungen für künftige Erstwählerinnen und Erstwähler bei den kommenden Europawahlen. Unter anderem für dieses Anliegen soll die EU eine Rahmenkompetenz im Bereich der Bildung erhalten, um somit inhalts- und methodengerechte europapolitische Bildungsarbeit fach- und altersgerecht aufzubereiten.

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